Darf mich mein Verein einfach so ausschließen?
günstig für Mitglied betrifft Vereinsmitglieder, Vereine, Parteimitglieder
Nein. Sind in den Statuten zwar der Ausschluss, aber keine Ausschlussgründe genannt, steht der Ausschluss nicht im Belieben der Vereinsorgane; es braucht einen wichtigen Grund. Weit zurückliegende oder erst nachträglich eingetretene Vorfälle rechtfertigen ihn nicht. Ein wichtiger Grund liegt vor allem in einer Pflichtverletzung, die das Vertrauen ernstlich erschüttert.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 17.01.2018 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Ist in den Vereinsstatuten der Ausschluss eines Mitgliedes zwar vorgesehen, sind aber die Ausschließungsgründe nicht angeführt, steht der Ausschluss nicht etwa im Belieben von Vereinsorganen, sondern ist nach § 1210 ABGB zu beurteilen. Er darf weder mit weit zurückliegenden noch mit erst nachher eingetretenen Tatsachen gerechtfertigt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Politische Partei.OGH 6 Ob 62/17m, 19.04.2017
- Ob wichtige Gründe für einen Vereinsausschluss infolge einer Verletzung von Verpflichtungen, die das Vertrauen zwischen Mitglied und Verein ernstlich erschüttert, vorliegen, kann naturgemäß nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und stellt damit grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 8 Ob 9/14b, 25.08.2014
- Ein wichtiger Ausschlussgrund liegt insbesondere in der Verletzung von Mitgliedspflichten, die geeignet sind, den Bestand des Mitgliedschaftsverhältnisses und das Vertrauen zwischen Mitglied und Verein ernstlich zu erschüttern.OGH 4 Ob 71/12p, 02.08.2012
- Ist jemand Mitglied eines Vereines geworden, so soll er nur aus ihn belastende wichtigen Gründen gegen seinen Willen diese Mitgliedschaft verlieren.OGH 7 Ob 283/02x, 12.02.2003
- Dies gilt auch, wenn der Ausschluss als "Kündigung" bezeichnet ist und für diesen Fall Kündigungsfristen und die Rückzahlung der Eintrittsgebühr und der aliquoten Jahresgebühr in den Statuten vorgesehen sind.OGH 7 Ob 283/02x, 12.02.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022285 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 6 Ob 213/17t, 17.01.2018, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1210 · Auflösung durch gerichtliche Entscheidung
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