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Darf ein Verein mich ausschließen, ohne mich anzuhören?

günstig für Vereinsmitglied betrifft Vereinsmitglieder, Vereine, Parteimitglieder
Nein. Auch wenn die Satzung keine vorherige Anhörung vorsieht, muss Ihnen Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern. Es genügt eine schriftliche oder mündliche Möglichkeit dazu. Entscheidend ist, dass Ihnen die Ausschlussgründe konkret vorgehalten werden, damit Sie sich verteidigen können.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 17.01.2018 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Auch dann, wenn die Satzungen keine vorherige Anhörung des auszuschließenden Mitgliedes vorsehen, muss diesem Gelegenheit gegeben werden, sich rechtliches Gehör zu verschaffen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106615 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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