Zum Inhalt springen

Darf der Verein den Ausschluss noch nach langer Zeit aussprechen?

günstig für Vereinsmitglied betrifft Vereinsmitglieder, Vereinsvorstand, Begünstigte einer Privatstiftung
Nein. Wartet der Verein nach Kenntnis des Ausschlussgrundes zu lange zu, verstößt das gegen Treu und Glauben und er verliert das Recht zum Ausschluss. Wie viel Zeit ihm bleibt, richtet sich nach seiner Organisationsform; er darf den Sachverhalt erheben, in seinen Gremien beraten und rechtlich prüfen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 17.01.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Ein längeres Zuwarten der zum Ausschluss berufenen Vereinsorgane nach Erlangung der Kenntnis des Ausschlussgrundes verstößt grundsätzlich gegen Treu und Glauben und verwirkt das Ausschlussrecht. Bei der Beurteilung, ob ein längeres Zuwarten berechtigt war, muss der Organisationsform des Vereins Rechnung getragen und seinen Organen eine Überlegungsfrist zugebilligt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080400 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

PSG §5; VerG §1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Gesellschaftsrecht · Zuwarten und Ausschluss eines Gesellschafters
Anderes · Nachträgliche Gründe beim Vereinsausschluss
Vertragsrecht · Unverschuldete Versäumung einer Ausschlussfrist
Vertragsrecht · Ausschlussfrist und Treu und Glauben
Gesellschaftsrecht · Ausschluss aus einem Verein