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Reicht es, dass ich die Frist ohne mein Verschulden versäumt habe?

betrifft Gläubiger, Schuldner, Vertragsparteien
Dass Sie eine Ausschlussfrist unverschuldet versäumt haben, genügt für sich allein nicht. Der Gegner darf sich nur dann nicht auf den Fristablauf berufen, wenn gerade sein Verhalten Sie dazu veranlasst hat, Ihre Forderung nicht rechtzeitig geltend zu machen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Eine gegen Treu und Glauben verstoßende Berufung auf den Ablauf einer Ausschlussfrist liegt nicht schon dann vor, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde. Erforderlich ist vielmehr ein solches Verhalten des Anspruchsgegners, durch das der Anspruchsberechtigte veranlasst wurde, seine Forderung nicht fristgerecht geltend zu machen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016824 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 25.

Im Gesetz

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