Reicht es, dass ich die Frist ohne mein Verschulden versäumt habe?
betrifft Gläubiger, Schuldner, Vertragsparteien
Dass Sie eine Ausschlussfrist unverschuldet versäumt haben, genügt für sich allein nicht. Der Gegner darf sich nur dann nicht auf den Fristablauf berufen, wenn gerade sein Verhalten Sie dazu veranlasst hat, Ihre Forderung nicht rechtzeitig geltend zu machen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Eine gegen Treu und Glauben verstoßende Berufung auf den Ablauf einer Ausschlussfrist liegt nicht schon dann vor, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde. Erforderlich ist vielmehr ein solches Verhalten des Anspruchsgegners, durch das der Anspruchsberechtigte veranlasst wurde, seine Forderung nicht fristgerecht geltend zu machen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vereitelung der fristgerechten Liegenschaftsschätzung dadurch, dass dem Sachverständigen die Einsicht in den Bauakt verweigert wird.OGH 2 Ob 39/25m, 29.04.2025
- Hier: Ausschlussfrist nach Art 7.1.1 AUVB 2012.OGH 7 Ob 47/19s, 28.08.2019
- Hier: Art 3.3. ARB 2010.OGH 7 Ob 201/12b, 23.01.2013
- Hat der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Ausschlussfrist keine wie immer gearteten Hinweise darauf, dass sich ein Versicherungsfall während der Vertragszeit ereignet haben könnte, so ist der Anspruchsverlust auch im Fall der unverzüglichen Meldung nach § 33 Abs 1 VersVG als objektiv und subjektiv ungewöhnlich nach § 864a ABGB zu beurteilen. Die Vertragsbestimmung ist insoweit nichtig.OGH 7 Ob 201/12b, 23.01.2013
- Hier: § 12 Abs 3 VersVG.OGH 7 Ob 147/09g, 28.10.2009
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Anlageberater teilt Anleger während der Laufzeit der Anleihe mit, dass Staaten „nicht Pleite gehen" könnten und bei Länderanleihen „bei Fälligkeit doch wieder 100 % ausbezahlt werden".OGH 3 Ob 40/07i, 29.03.2007
- Hier: Frist des § 95 EheG.OGH 1 Ob 45/05g, 12.04.2005
- Ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt etwa dann vor, wenn der eine Ehegatte beim anderen nach objektiven Maßstäben den Eindruck erweckte, es würden dessen Ansprüche auch ohne gerichtliches Aufteilungsverfahren befriedigt, oder wenn ein Ehegatte das Vorhandensein von Vermögenswerten verheimlicht.OGH 2 Ob 6/04b, 12.02.2004
- Inwieweit die Erhebung eines Präklusionseinwandes wegen außergerichtlicher Vergleichs- und Schlichtungsgespräche gegen Treu und Glauben verstößt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und stellt damit regelmäßig keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 ZPO dar.OGH 8 ObA 245/01i, 11.10.2001
- Etwa wenn sich der Versicherer nach Fristablauf noch auf Verhandlungen einlässt und neue Gutachten anfordert.OGH 7 Ob 31/94, 23.11.1994
- Hier: VergleichsverhandlungenOGH 1 Ob 542/90, 20.06.1990
- Anders als die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland hat der Oberste Gerichtshof den Rechtsverlust als Folge der Versäumung einer Ausschlussfrist nicht davon abhängig gemacht, ob die Frist schuldhaft versäumt wurde.OGH 7 Ob 11/89, 27.04.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016824 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 25.
- OGH 2 Ob 39/25m, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 183/24h, 18.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 200/21d, 13.12.2021, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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