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Muss ich für das Verhalten anderer Personen einstehen?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer
Nach österreichischem Recht wird Ihnen das Verhalten einer anderen Person nicht schon deshalb zugerechnet, weil diese die versicherte Sache für Sie betreut. Die in Deutschland dazu entwickelte Regel lässt sich aus dem österreichischen Versicherungsvertragsgesetz nicht ableiten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Die in Deutschland entwickelte Repräsentantentheorie kann aus dem VersVG nicht abgeleitet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080407 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 34.

Genannte Normen

VersVG §61; VersVG §6 Abs3; Eigenheimversicherung Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung Art2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Zurechnung des Verhaltens eines Bevollmächtigten

Haben Sie jemanden bevollmächtigt, das gesamte Versicherungsverhältnis für Sie abzuwickeln, wird Ihnen dessen Verhalten zugerechnet. Das gilt auch für die Pflichten, die Sie gegenüber der Versicherung treffen.

günstig für Versicherer Übergang der Ansprüche auf den Versicherer

Ja. Für den Übergang der Ansprüche kommt es nicht darauf an, dass der Geschädigte befriedigt wurde, sondern dass der Versicherungsnehmer befriedigt wurde. In der Haftpflichtversicherung geschieht das durch die Deckung des Schadens des Dritten. Zahlt der Versicherer an den Verletzten, gehen daher die Ausgleichs- und Rückgriffsansprüche des Versicherungsnehmers auf ihn über.

Verwandte Fragen

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