Wird mir die Gefahr meines Fahrzeugs bei fremdem Fehler angelastet?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 18.05.2021 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt aber auch im umgekehrten Fall, also dann, wenn die außergewöhnliche Betriebsgefahr des Schädigers durch ein – auch schuldlos – verkehrswidriges Verhalten des unfallbeteiligten Geschädigten verursacht wurde.OGH 2 Ob 15/17w, 27.04.2017
- Es ist nicht sachgerecht, den Geschädigten für eine richtige Reaktion, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kollision und somit größere Schäden verhindert hat, gegenüber einem (zumindest objektiv falschen) reaktionslosen Alternativverhalten des Schädigers mit Klagsabweisung geradezu noch zu „bestrafen“.OGH 2 Ob 232/10x, 27.01.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110986 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 1 Ob 41/21t, 18.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 117/16v, 20.06.2017, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 15/17w, 27.04.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
EKHG §11 A
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Der Ausgleich zwischen mehreren Unfallbeteiligten setzt voraus, dass alle gesetzlich für den Schaden haften. Dabei zählt nicht nur das besondere Haftpflichtgesetz, sondern auch das allgemeine Zivilrecht. Deshalb ist der Ausgleich auch dann möglich, wenn es zum Teil um Schmerzengeld geht.