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Hafte ich für Fehler meines Bevollmächtigten gegenüber der Versicherung?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Bevollmächtigte
Haben Sie jemanden bevollmächtigt, das gesamte Versicherungsverhältnis für Sie abzuwickeln, wird Ihnen dessen Verhalten zugerechnet. Das gilt auch für die Pflichten, die Sie gegenüber der Versicherung treffen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Ungeachtet der Ablehnung der Repräsentantentheorie ist dem Versicherungsnehmer auch in Bezug auf Obliegenheiten das Verhalten des von ihm zur Abwicklung des gesamten Versicherungsverhältnisses Bevollmächtigten zuzurechnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019473 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Aufklärungspflicht bei erkennbarem Irrtum

Erkennt der Versicherungsvertreter aus Ihren Äußerungen klar, dass Sie sich über einen ganz wesentlichen Punkt des Vertrags etwas Falsches vorstellen, muss er Sie darüber aufklären. Das gilt etwa, wenn Sie annehmen, der Schutz beginne so früh wie möglich.

günstig für Versicherungsnehmer Zurechnung fremden Verhaltens in der Versicherung

Nach österreichischem Recht wird Ihnen das Verhalten einer anderen Person nicht schon deshalb zugerechnet, weil diese die versicherte Sache für Sie betreut. Die in Deutschland dazu entwickelte Regel lässt sich aus dem österreichischen Versicherungsvertragsgesetz nicht ableiten.

Verwandte Fragen

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