Darf die Versicherung ablehnen, weil eine Rechtsfrage noch ungeklärt ist?
günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Versicherungen, Kläger
Nein. Hängt der Ausgang Ihres Prozesses bei unklarer Gesetzeslage von einer bisher ungelösten Rechtsfrage ab, rechtfertigt das keine Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht. Die Versicherung darf im Streit über die Deckung auch die Beweise nicht vorwegnehmen, sondern muss nach dem damals vorliegenden Material eine Prognose stellen. Bei klarer Rechtslage kann sie dagegen ablehnen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Der Grundsatz in der Rechtsschutzversicherung, dass im Deckungsprozess die Beweisaufnahmen und die Feststellungen zu im Haftpflichtprozess relevanten Tatfragen zu unterbleiben haben und daher dem Versicherer eine vorweg genommene Beweiswürdigung verwehrt ist, gilt allgemein und damit auch für die Prüfung der Frage, ob nach Artikel 9.2.2 ARB 1994 ein Unterliegen in einem Verfahren wahrscheinlicher ist als ein Obsiegen. Die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist aufgrund einer Prognose - im Fall eines bereits laufenden Haftpflichtprozesses aufgrund einer nachträglichen Prognose - nach dem im Zeitpunkt vor Einleitung des Haftpflichtprozesses vorliegenden Erhebungsmaterial vorzunehmen, weil eine Beurteilung der Beweischancen durch antizipierte Beweiswürdigung nicht in Betracht kommt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Frage der Intransparenz und gröblichen Benachteiligung der Klausel Art 7.1.9. ARB 2003 ("Bauherrenklausel")OGH 7 Ob 31/23v, 19.04.2023
- Eine klare Gesetzeslage oder bereits gelöste Rechtsfragen können sehr wohl die Annahme rechtfertigen, dass keine oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.OGH 7 Ob 31/23v, 19.04.2023
- Rechtsfrage der Anrechnung des Weiterverkaufserlöses auf den Schaden ist im zu deckenden Prozess zu klären, weshalb im Deckungsprozess nicht beurteilt werden kann, dass ein Unterliegen des Klägers wahrscheinlicher ist als ein Obsiegen.OGH 7 Ob 65/22t, 24.08.2022
- Hier: Rechtsschutz für Klage gegen Herstellerin eines Diesel-PKW.OGH 7 Ob 61/22d, 29.06.2022
- Hängt der Ausgang im zu deckenden Prozess bei Fehlen einer klaren Gesetzeslage von einer bisher nicht gelösten Rechtsfrage ab, dann rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass keine oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.OGH 7 Ob 161/16a, 28.09.2016
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Keine Vorwegnahme des Pflichtteilergänzungsprozesses im Deckungsprozess.OGH 7 Ob 180/14t, 05.11.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124256 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 23.
- OGH 7 Ob 58/26v, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 15/25v, 22.04.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 9/25m, 19.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 107/24x, 28.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 28/24d, 22.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 95/21b, 07.07.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 53/17w, 29.11.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
ARB 1994 Art9 Pkt2.2; ARB 2005 allg; ARB 2009 Art 9.2.2; Rechtsschutzversicherung allg
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