Ist das Schreiben meiner Versicherung schon ein bindendes Anerkenntnis?
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Meist nicht. Ein bindendes Anerkenntnis setzt voraus, dass über den Anspruch gestritten oder er ernstlich bezweifelt wurde und der Erklärende trotzdem eine neue selbständige Verpflichtung schaffen wollte. Eine bloße Abrechnung oder Mitteilung ohne vorangegangenen Streit über die Deckung reicht dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (75 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1961)
Voraussetzungen des konstitutiven Anerkenntnisses.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: E-Mail der Versicherung stellt mangels ernsthaften Bestreiten oder Bezweifeln des behaupteten Anspruchs dem Grunde nach kein konstitutives Anerkenntnis dar.OGH 7 Ob 155/22b, 09.11.2022
- Hier: E-Mails der Versicherung mit einer Zusammenstellung der Abrechnung stellt mangels vorangegangenen Streits über die Deckungspflicht kein konstitutives Anerkenntnis dar.OGH 7 Ob 21/22x, 25.05.2022
- Die Mitteilung der Haftpflichtversicherung an die Geschädigte, von einer Alleinhaftung des Versicherten auszugehen, mit der Aufforderung, unverbindlich die Forderungen bekanntzugeben, bringt nicht die Absicht zum Ausdruck, eine neue selbständige Verpflichtung zu schaffen.OGH 4 Ob 118/19k, 24.10.2019
- Ein förmliches Verfahren zur Anmeldung und bindenden Feststellung von Masseforderungen sieht die Insolvenzordnung ‑ anders als für Insolvenzforderungen ‑ nicht vor.OGH 6 Ob 245/15w, 23.02.2016
- Dadurch wird eine neue selbständige Verpflichtung geschaffen.OGH 7 Ob 187/02d, 09.09.2002
- Das konstitutive Anerkenntnis ist eine Willenserklärung, die dadurch zustandekommt, dass der Gläubiger seinen Anspruch ernstlich behauptet und der Schuldner die Zweifel am Bestehen des behaupteten Rechtes dadurch beseitigt, dass er das Recht zugibt. Das konstitutive Anerkenntnis gehört damit zu den Feststellungsverträgen. Es ruft das anerkannte Rechtsverhältnis auch für den Fall, dass es nicht bestanden haben sollte, ins Leben und hat somit rechtsgestaltende Wirkung.OGH 2 Ob 344/00b, 11.01.2001
- Diese Absicht ist nach der Vertrauenstheorie zu beurteilen.OGH 9 ObA 191/89, 30.08.1989
- Verpflichtungsgrund der Grund der behaupteten Schuld.OGH 4 Ob 7/75, 08.04.1975
- Das konstitutive Anerkenntnis ist ein Vertrag, der die übereinstimmende Willenserklärung der Vertragsparteien voraussetzt. Es liegt nicht vor, wenn die Erklärung nicht dem Berechtigten selbst oder seinem Vertreter gegenüber abgegeben wurde (vgl Wolff in Klang VI, 652; SZ 25/254).OGH 8 Ob 144/72, 05.09.1972
- Das konstitutive Anerkenntnis setzt die Absicht des Erklärenden voraus, unabhängig von dem bestehenden Schuldgrund eine neue selbständige Verpflichtung zu schaffen.OGH 8 Ob 220/71, 02.09.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032496 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 75.
- OGH 7 Ob 183/25z, 17.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 196/24w, 23.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 103/24a, 18.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 201/23d, 19.12.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 142/23b, 28.09.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 7 Ob 155/22b, 09.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 1/22b, 29.03.2022, Fall aus Burgenland
- OGH 7 Ob 140/21w, 24.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 122/20d, 28.01.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 118/19k, 24.10.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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