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Verliere ich den Rechtsschutz, wenn ich nicht zur Verhandlung komme?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Kläger, Beklagte, Rechtsschutzversicherer
Ja, das ist möglich. Bleiben Sie ohne Entschuldigung Ihrer Einvernahme fern und war diese ein wesentliches Beweismittel, kann darin eine grob fahrlässige Verletzung Ihrer Pflichten gegenüber der Rechtsschutzversicherung liegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 29.11.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Das unentschuldigte Fernbleiben des Versicherungsnehmers von seiner Parteieneinvernahme kann, wenn es sich dabei um ein wesentliches Beweismittel handelt, eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung nach Art 8.1.4 ARB 2003 begründen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131871 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Pflichtverletzungen

Ja. Verletzen Sie eine Pflicht bewusst und gewollt, wird der Versicherer ohne weiteres leistungsfrei. Bei grober Fahrlässigkeit bleibt er dagegen zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung weder die Feststellung des Versicherungsfalls noch Grund und Umfang seiner Leistung beeinflusst hat.

günstig für Versicherungsnehmer Eigene Regulierung nach abgelehnter Deckung

Ja, wenn die Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist. Sie verletzen dann keine Pflicht, wenn Sie den Anspruch ohne den Versicherer durch Urteil, Vergleich oder Anerkenntnis feststellen lassen. Beweisen müssen Sie aber weiterhin, dass die geregelten Ansprüche vom Versicherungsschutz gedeckt waren.

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