Wann ist ein verschwiegener Umstand für die Versicherung wichtig?
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 22.10.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Prospekthaftung (POSI).OGH 7 Ob 216/20w, 30.06.2021
- Krankenversicherung: Wird nach bestimmten Erkrankungen gefragt, ist eine zu diesem Zeitpunkt beim Versicherungsnehmer diagnostizierte Erkrankung anzugeben. Darauf, ob sich die Diagnose später als unrichtig herausstellen sollte, kommt es hingegen nicht an.OGH 7 Ob 91/21i, 23.06.2021
- Hier: Verschweigen von mehreren stationären Aufenthalten wegen massiver depressiver Symptomatik mit angekündigtem Selbstmord (bei Angabe von bloß: Depression).OGH 7 Ob 50/16b, 27.04.2016
- Hier: Verschweigen eines zweiten Unfalls bei Abschluss einer Unfallversicherung (Art 21 Z 2.5 AUVB 2001).OGH 7 Ob 54/07b, 18.04.2007
- Hier: Nicht bekanntgegebener Vorunfall in der Unfallversicherung (Art 13 UVB 2000).OGH 7 Ob 250/06z, 29.11.2006
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Nicht bekanntgegebene Alkoholprobleme und ärztlich behandelte Depressionen in der Lebensversicherung.OGH 7 Ob 120/05f, 11.07.2005
- Hier: Nicht bekanntgegebene Depressionen und Polyarthritis an fast allen Gelenken.OGH 7 Ob 57/05s, 13.04.2005
- Erheblich sind Gefahrenumstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, Einfluss auszuüben.OGH 7 Ob 266/02x, 19.03.2003
- Es genügt, dass die Geschäftsgrundsätze Anhaltspunkte dafür bieten, dass Umstände der fraglichen Art für den Entschluss des Versicherers bedeutsam sind.OGH 7 Ob 14/93, 14.07.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080637 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 7 Ob 161/25i, 22.10.2025, Fall aus Tirol
Genannte Normen
VersVG §16
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch ein Versicherungsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden, wenn die Fortsetzung unzumutbar ist. Das setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die Belange des Versicherers in besonders schwerwiegender Weise seinem Eigennutz hintanstellt, vor allem indem er Leistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht. Vertragskonformes Verhalten rechtfertigt eine solche Kündigung grundsätzlich nicht.
Nur, wenn die Versicherung drei Dinge erfüllt hat: Sie muss Sie bei Aushändigung der Polizze auf die abweichende Folge und Ihr Widerspruchsrecht hingewiesen haben, dieser Hinweis muss in einem eigenen Schreiben oder auffällig hervorgehoben in der Polizze stehen, und auf die Abweichungen selbst muss aufmerksam gemacht werden. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Abweichung für Sie unverbindlich.