Wann darf die Versicherung meinen Vertrag sofort beenden?
günstig für Versicherungsnehmerbetrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsumenten
Auch ein Versicherungsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden, wenn die Fortsetzung unzumutbar ist. Das setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die Belange des Versicherers in besonders schwerwiegender Weise seinem Eigennutz hintanstellt, vor allem indem er Leistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht. Vertragskonformes Verhalten rechtfertigt eine solche Kündigung grundsätzlich nicht.
Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 06.07.2016
(3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Auch Versicherungsverträge können mit außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund aufgelöst werden, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses den Parteien nicht mehr zumutbar ist. Ein derartiger wichtiger Grund ist aber nur dann zu bejahen, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt. Das ist vor allem der Fall, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht. Grundsätzlich wird ein Verstoß gegen Treu und Glauben, der ein Weiterbestehen des Versicherungsverhältnisses unzumutbar macht, in einem vertragswidrigen Verhalten erblickt. Vertragskonformes Verhalten begründet dagegen grundsätzlich keinen wichtigen Grund, der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würde.
Wurde der Vertrag als Unternehmer bewusst auf bestimmte Zeit geschlossen, weil beide Seiten eine Bindung wollten, gilt er für diese Zeit als befristet. Daran ändert auch eine Klausel über die stillschweigende Verlängerung nichts. Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf dieser Zeit, weil niemand widerspricht, läuft er von da an auf unbestimmte Zeit.
günstig für Versicherer Erheblichkeit verschwiegener Umstände
Ein Umstand ist für die Versicherung erheblich, wenn er bei sachlicher Betrachtung geeignet ist, ihre Entscheidung über den Vertragsabschluss zu beeinflussen. Sie muss nicht nachweisen, dass sie den Vertrag bei Kenntnis wirklich abgelehnt oder anders abgeschlossen hätte.