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Gilt eine Abweichung in meiner Polizze, wenn ich nicht widerspreche?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsumenten
Nur, wenn die Versicherung drei Dinge erfüllt hat: Sie muss Sie bei Aushändigung der Polizze auf die abweichende Folge und Ihr Widerspruchsrecht hingewiesen haben, dieser Hinweis muss in einem eigenen Schreiben oder auffällig hervorgehoben in der Polizze stehen, und auf die Abweichungen selbst muss aufmerksam gemacht werden. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Abweichung für Sie unverbindlich.

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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 04.07.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Zum Schutz des Versicherungsnehmers ist die Genehmigung(sfiktion) nur dann anzunehmen, wenn der Versicherer bei Aushändigung des Versicherungsscheines auf die abweichende Rechtsfolge und das Widerspruchsrecht hingewiesen hat (erste Voraussetzung); dieser Hinweis hat entweder durch besondere schriftliche Mitteilung oder durch einen auffälligen Vermerk im Versicherungsschein, der aus dem übrigen Inhalt hervorzuheben ist, zu geschehen (zweite Voraussetzung); ferner ist auf die Abweichungen aufmerksam zu machen (dritte Voraussetzung). Bei den im § 5 VersVG aufgelisteten drei Voraussetzungen handelt es sich um kumulative. Selbst wenn der einen oder anderen entsprochen wird, jedoch nicht alle zusammen erfüllt sind, kann es nicht zur Genehmigungsfiktion durch den Versicherungsnehmer nach dieser Gesetzesstelle kommen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115115 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

VersVG §5 Abs2; VersVG §5 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Aufklärung auch gegen eigene Interessen

Sie müssen alles Zweckdienliche tun, um den Hergang aufzuklären, und zwar auch dann, wenn Ihnen das selbst schadet. Die Versicherung soll dadurch sachgerecht über den Fall entscheiden können. Stellen Sie das Ereignis in einem wesentlichen Punkt unrichtig dar, verletzen Sie damit Ihre Aufklärungspflicht.

günstig für Versicherer Erheblichkeit verschwiegener Umstände

Ein Umstand ist für die Versicherung erheblich, wenn er bei sachlicher Betrachtung geeignet ist, ihre Entscheidung über den Vertragsabschluss zu beeinflussen. Sie muss nicht nachweisen, dass sie den Vertrag bei Kenntnis wirklich abgelehnt oder anders abgeschlossen hätte.

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