Kann eine Versicherung auch fremde Interessen mitdecken?
günstig für Mitversicherter betrifft Versicherungsnehmer, Mieter, Wohnungseigentümer, Versicherer
Ja. Das Gesetz vermutet zwar, dass eine Versicherung für eigene Rechnung abgeschlossen wurde. Diese Vermutung ist aber je nach den Umständen leicht zu widerlegen. Entscheidend ist, dass der Wille, auch fremdes Interesse zu versichern, für den Versicherer erkennbar war.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 30.06.2021 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
§ 80 Abs 1 VersVG spricht zwar die Vermutung aus, dass die Versicherung als für eigene Rechnung genommen gilt, wenn sich aus den Umständen nicht etwas anderes ergibt. Diese Vermutung ist aber - entsprechend den Umständen - leicht widerlegbar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zu bejahen ist, dass der Mieter des Schutzes davor bedarf, für ein nur leicht fahrlässiges Verhalten vom Versicherer des Vermieters in Anspruch genommen zu werden. Um diesen Schutz zu erreichen, braucht der Mieter aber nicht als Mitversicherter in den Gebäudeversicherungsvertrag einbezogen zu werden, sodass ihm eigene Ansprüche gegen den Versicherer zustehen (BGH IV ZR 298/99).OGH 7 Ob 99/23v, 27.09.2023
- Hier: Überwälzung der Versicherungsprämien in der Gebäudeversicherung auf den Mieter im Rahmen der Betriebskosten.OGH 7 Ob 99/23v, 27.09.2023
- Hier: Die Auslegungsregel des §80 Abs1 VersVG ist widerlegt, weil hier eine typische Sachversicherung auf fremde Rechnung abgeschlossen worden ist (Feuerversicherung).OGH 7 Ob 205/06g, 20.12.2006
- Diese Vermutung kann durch den erkennbaren Willen des Versicherungsnehmers, auch fremdes Interesse zu versichern, widerlegt werden.OGH 7 Ob 31/87, 25.06.1987
- Der Wille des Versicherungsnehmers, auch fremdes Interesse zu versichern, muß dem Versicherer erkennbar sein.OGH 7 Ob 23/81, 11.06.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080889 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 7 Ob 219/20m, 30.06.2021, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
VersVG §80
Verwandte Fragen
Versicherung · Voraussetzungen der Fremdversicherung
Versicherung · Verfügungsrecht bei der Fremdversicherung
Versicherung · Versicherung für fremde Rechnung
Versicherung · Klagerecht bei fremdem Interesse
Vertragsrecht · Mithaftung für eine fremde Schuld