Zum Inhalt springen

Kann eine Versicherung auch fremde Interessen mitdecken?

günstig für Mitversicherter betrifft Versicherungsnehmer, Mieter, Wohnungseigentümer, Versicherer
Ja. Das Gesetz vermutet zwar, dass eine Versicherung für eigene Rechnung abgeschlossen wurde. Diese Vermutung ist aber je nach den Umständen leicht zu widerlegen. Entscheidend ist, dass der Wille, auch fremdes Interesse zu versichern, für den Versicherer erkennbar war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 30.06.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

§ 80 Abs 1 VersVG spricht zwar die Vermutung aus, dass die Versicherung als für eigene Rechnung genommen gilt, wenn sich aus den Umständen nicht etwas anderes ergibt. Diese Vermutung ist aber - entsprechend den Umständen - leicht widerlegbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080889 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

VersVG §80

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Versicherung · Voraussetzungen der Fremdversicherung
Versicherung · Verfügungsrecht bei der Fremdversicherung
Versicherung · Versicherung für fremde Rechnung
Versicherung · Klagerecht bei fremdem Interesse
Vertragsrecht · Mithaftung für eine fremde Schuld