Wann ist jemand anderer über meinen Vertrag mitversichert?
günstig für Mitversicherter betrifft Versicherungsnehmer, Wohnungseigentümer, Mieter, Versicherer
Dafür müssen zwei Dinge zusammentreffen: Sie müssen den Vertrag mit der Absicht abgeschlossen haben, auch fremdes Interesse zu versichern, und der Versicherer muss diese Absicht aus den Umständen erkennen können. Schließt etwa eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Gebäudeversicherung ab, geschieht das auch im Interesse der einzelnen Wohnungseigentümer.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 30.06.2021 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Der Abschluss einer Versicherung für fremde Rechnung setzt voraus, dass die Absicht des Versicherungsnehmers auf eine solche Versicherung gerichtet war und dass der Versicherer diese Absicht aus den Umständen erkennen konnte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Wohnungseigentümergemeinschaft schließt die Gebäudeversicherung (auch) im Interesse der einzelnen Wohnungseigentümer, die die Miteigentümer der Liegenschaft sind, ab.OGH 7 Ob 38/12g, 09.05.2012
- Hier: Feuerversicherung.OGH 7 Ob 205/06g, 20.12.2006
- Mit und ohne Benennung der Person des Versicherten.OGH 7 Ob 23/81, 11.06.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080895 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 7 Ob 219/20m, 30.06.2021, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
VersVG §80
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