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Wann schützt mich das Gesetz, wenn ich für andere mithafte?

günstig für Mithaftender betrifft Konsumenten, Bürgen, Mitschuldner, Banken, Ehegatten
Der besondere Schutz gilt nur, wenn Sie einer Schuld beitreten, die wirtschaftlich einen anderen trifft, die Haftung also auf fremde Rechnung und im fremden Interesse übernehmen. Gehen mehrere gemeinsam und im gemeinsamen Interesse eine Verbindlichkeit als echte Mitschuld ein, greift er nicht. In wessen Interesse die Übernahme liegt, ist aus Sicht des Schuldners zu beurteilen; kommt der Kredit auch Ihnen zugute, liegt keine fremde Verbindlichkeit vor.

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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 23.06.2021 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Der Anwendungsbereich des § 25c KSchG soll sich auf solche Mitschuldner beschränken, die einer materiell fremden Verbindlichkeit (Übernahme einer Haftung für Rechnung eines anderen und im fremden Interesse) beitreten. Personen, die gemeinsam und im gemeinsamen Interesse eine Verbindlichkeit als echte Mitschuld eingehen, sind nicht erfasst. In wessen Interesse die Übernahme einer Verbindlichkeit liegt, ist aus der Sicht des Schuldners zu beurteilen. Kommt die Kreditaufnahme auch dem Mithaftenden zugute, liegt keine fremde Verbindlichkeit im Sinne des § 25c KSchG vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119014 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 26.

Genannte Normen

KSchG §25

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