Zum Inhalt springen

Verliere ich den Schutz auch ohne Zusammenhang mit dem Unfall?

günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Versicherer, Lenker
Halten Sie eine Auflage im Führerschein nicht ein, etwa die vorgeschriebene Korrekturbrille, verletzen Sie eine Obliegenheit. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass dieser Verstoß für den Unfall nicht ursächlich war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 06.03.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Die Nichtbeachtung einer Führerscheinklausel (hier: Nichttragen der vorgeschriebenen Korrekturbrille) ist eine Obliegenheitsverletzung. Die Möglichkeit, daß dieser Verstoß für den Unfall nicht kausal war, wird hiedurch nicht ausgeschlossen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081213 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

AKHB Art6 Abs2 litb; VersVG §6 Abs2 B3

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Versicherung · Verstoß gegen Auflagen im Führerschein
Versicherung · Fernbleiben von der eigenen Einvernahme
Versicherung · Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Pflichtverletzungen
Versicherung · Beweis der Folgenlosigkeit einer Pflichtverletzung
Schadenersatz · Ursachenzusammenhang bei Verkehrsunfällen