Verliere ich den Schutz auch ohne Zusammenhang mit dem Unfall?
günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Versicherer, Lenker
Halten Sie eine Auflage im Führerschein nicht ein, etwa die vorgeschriebene Korrekturbrille, verletzen Sie eine Obliegenheit. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass dieser Verstoß für den Unfall nicht ursächlich war.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 06.03.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Die Nichtbeachtung einer Führerscheinklausel (hier: Nichttragen der vorgeschriebenen Korrekturbrille) ist eine Obliegenheitsverletzung. Die Möglichkeit, daß dieser Verstoß für den Unfall nicht kausal war, wird hiedurch nicht ausgeschlossen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Art 21.1.1 AUVB 2019 (Führerscheinklausel, Trial-Motorrad).OGH 7 Ob 7/24s, 06.03.2024
- Hier: Art 24 UB00: Mit "kraftfahrrechtlicher Berechtigung" ist eine Lenkerberechtigung nach dem Führerscheingesetz gemeint.OGH 7 Ob 159/18k, 21.11.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081213 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 7/24s, 06.03.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AKHB Art6 Abs2 litb; VersVG §6 Abs2 B3
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