Genügt es, wenn mein Fehler wahrscheinlich folgenlos blieb?
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unrichtige Schadensmeldung.OGH 7 Ob 24/25t, 21.05.2025
- Hier: Art 21.1.3 AUVB.OGH 7 Ob 27/25h, 22.04.2025
- Hier: Art 21.1.1 AUVB 2019 (Führerscheinklausel, Trial-Motorrad).OGH 7 Ob 7/24s, 06.03.2024
- Der Fachsenat hat den Nachweis, dass der Eintritt des Versicherungsfalls nicht auf der erhöhten Gefahrenlage beruhte, die typischerweise durch die Obliegenheitsverletzung entsteht (Kausalitätsgegenbeweis), bereits als misslungen angesehen, wenn durch die Obliegenheitsverletzung die Gefahr eines Einbruchsdiebstahls deshalb gesteigert wird, weil einem Einbrecher, etwa durch ein Fenster in Kippstellung, weniger Widerstand geboten wird als durch ein geschlossenes Fenster.OGH 7 Ob 59/23m, 30.08.2023
- Hier: Dem Kläger ist dadurch, dass der/die Einbrecher erst die zwischen Werkstatt und Wohnbereich befindliche Metalltür mit einem Brecheisen aufzwängen musste(n), nicht der Nachweis gelungen, dass der Eintritt des Versicherungsfalls nicht auf der erhöhten Gefahrenlage (gekipptes Fenster) beruhte, die typischerweise durch die Obliegenheitsverletzung entsteht. Erleichtert doch – wie ausgeführt – das Fenster in Kippstellung das Eindringen in die Werkstatt. Einmal dort, konnten sich der (die) Täter ungestört und mit weit geringerem Risiko vor Entdeckung an der Innentür zu schaffen machen.OGH 7 Ob 47/22w, 28.04.2022
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Der Kausalitätsgegenbeweis ist strikt zu führen.OGH 7 Ob 98/14h, 25.06.2014
- Hier: Art 17 ARB 2002.OGH 7 Ob 4/08a, 23.01.2008
- Durch die Negativfeststellung, dass nicht (mit Sicherheit) ausgeschlossen werden kann, dass sich der Lenker den Fahrzeugschlüssel des Versicherungsnehmers unbemerkt angeeignet hat, hat der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Gegenbeweis des Ausschlusses einer (möglichen) Überlassung seines Fahrzeugs an einen gemäß Art 7.2.1 und 2 nicht geeigneten Lenker gerade nicht erbracht.OGH 7 Ob 219/07t, 17.10.2007
- Art 7.2.1 AKKB 1996, Art 7.2.2 AKKB 1996.OGH 7 Ob 219/07t, 17.10.2007
- Es genügt nicht, dass die Tatsacheninstanzen eine von mehreren Sachverhaltsvarianten als bewiesen annehmen, vielmehr muss vom Versicherungsnehmer bewiesen werden, dass alle anderen möglichen Sachverhaltsvarianten ausgeschlossen sind.OGH 7 Ob 44/03a, 19.03.2003
- Ob dem Kläger der Kausalitätsgegenbeweis gelungen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.OGH 7 Ob 59/02f, 17.04.2002
- Jede verbleibende Unklarheit über den Unfallshergang beziehungsweise dessen Ursache geht zu Lasten desjenigen, der den Kausalitätsgegenbeweis zu führen hat. Der Nachweis einer Wahrscheinlichkeit des Unfallherganges genügt daher noch nicht.OGH 7 Ob 319/01i, 30.01.2002
- Richtet der Fahrer seinen Blick von der Fahrbahn weg und nimmt er nur deshalb das verkehrsbedingte Anhalten des vor ihm fahrenden Fahrzeuges nicht rechtzeitig wahr, basiert der Unfall auf einem Fahrfehler, der mit der durch das Nichttragen der Brille bewirkten Risikoerhöhung in keinem Zusammenhang mehr steht.OGH 7 Ob 19/93, 30.06.1993
- Schon eine teilweise Beeinflussung der Entstehung des Versicherungsfalles oder des Leistungsumfanges macht den Versicherer nach dem dabei geltenden "alles-oder-nichts-Prinzip" zur Gänze leistungsfrei.OGH 7 Ob 27/92, 21.12.1992
- Wenn der Verdacht der Obliegenheitsverletzung nicht vollständig ausgeräumt werden kann, tritt die Leistungsfreiheit ein.OGH 7 Ob 36/84, 18.10.1984
- Hier: Nichttragen vorgeschriebener Brille - Übersehen eines Unimog mit Anhänger.OGH 7 Ob 163/74, 24.10.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079993 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 36.
- OGH 7 Ob 24/25t, 21.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 27/25h, 22.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 7/24s, 06.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 95/21b, 07.07.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 53/17w, 29.11.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
VersVG §6 Abs3 D
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie können nachweisen, dass Ihre Pflichtverletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf Feststellung oder Umfang der Leistung der Versicherung Einfluss hatte. Dieser Nachweis kann für den gesamten Schaden oder auch nur für einen Teil davon gelingen.
Auch wenn Sie eine Pflicht bewusst verletzt haben, dürfen Sie den Nachweis führen, dass sich das auf den Fall nicht ausgewirkt hat. Dieser Gegenbeweis steht Ihnen also nicht nur bei Fahrlässigkeit offen, sondern auch bei schlichtem Vorsatz.