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Genügt es, wenn mein Fehler wahrscheinlich folgenlos blieb?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer
Wollen Sie zeigen, dass Ihre Pflichtverletzung keine Auswirkungen hatte, müssen Sie das streng beweisen. Es genügt nicht, den ursächlichen Zusammenhang bloß als unwahrscheinlich darzustellen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Der Versicherungsnehmer hat den Beweis der fehlenden Kausalität seiner Obliegenheitsverletzung strikte zu führen; es ist nicht etwa nur die Unwahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges darzutun.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079993 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 36.

Genannte Normen

VersVG §6 Abs3 D

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Nachweis der fehlenden Auswirkung

Sie können nachweisen, dass Ihre Pflichtverletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf Feststellung oder Umfang der Leistung der Versicherung Einfluss hatte. Dieser Nachweis kann für den gesamten Schaden oder auch nur für einen Teil davon gelingen.

günstig für Versicherungsnehmer Gegenbeweis bei vorsätzlicher Pflichtverletzung

Auch wenn Sie eine Pflicht bewusst verletzt haben, dürfen Sie den Nachweis führen, dass sich das auf den Fall nicht ausgewirkt hat. Dieser Gegenbeweis steht Ihnen also nicht nur bei Fahrlässigkeit offen, sondern auch bei schlichtem Vorsatz.

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