Zählt ein Regelverstoß, wenn der Unfall auch sonst passiert wäre?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 25.11.2021 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Frage der Beleuchtung eines bei Tageslicht abgeschleppten Mofas irrelevant, weil die Klägerin das Mofa ohnehin wahrgenommen hatte.OGH 2 Ob 232/09w, 28.01.2010
- Der unaufgeklärte Umstand, dass der Autolenker trotz einer Geschwindigkeitsbeschränkung von fünfundzwanzig Kilometer pro Stunde möglicherweise mit einer Geschwindigkeit von siebenundzwanzig Kilometer pro Stunde gefahren ist, geht zu seinen Lasten.OGH 2 Ob 125/80, 14.10.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022541 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 2 Ob 187/21w, 25.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 106/21h, 05.08.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Verlangt wird nicht die gewöhnliche Vorsicht im Verkehr, sondern die äußerste nach den Umständen mögliche Sorgfalt. Wer nur die übliche Sorgfalt einhält, trifft zwar kein Verschulden, wird aber von der Haftung für die Gefahr des Betriebs nicht befreit.
Der Zusammenhang zwischen der schädigenden Handlung und Ihrem Schaden entfällt nicht dadurch, dass derselbe Erfolg auch durch ein anderes Ereignis eingetreten wäre, das später bestimmt stattgefunden hätte.