Deckt die Privathaftpflicht auch außergewöhnliche Situationen ab?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 22.10.2025 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nicht korrekturbedürftige Verneinung einer Gefahr des täglichen Lebens: Der Kläger stellte bei einer Grillfeier einen mit Benzin und Alkohol gefüllten Kochtopf auf eine auf einer Feuerschale befindliche Holztüre in ein brennendes Lagerfeuer. Eine sich in der Folge entwickelnde Stichflamme erfasste eine der Anwesenden. Sie erlitt dadurch Verbrennungen zweiten Grades.OGH 7 Ob 55/24z, 17.04.2024
- Hier: Die Vorinstanzen vertraten – nicht korrekturbedürftig –, dass selbst unter Berücksichtigung der Äußerung des Ex-Freundes, der mitversicherte Lebensgefährte der Klägerin solle verschwinden, das Verhalten des Lebensgefährten, dem Ex-Freund – bei einer weiteren Begegnung 15 Minuten später – völlig unvermutet mit den Worten „Tschüss du Arschloch“ eine Ohrfeige zu versetzen, wodurch der Ex-Freund zu Sturz kam und sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzog, keine solche vom gedeckten Risiko umfasste Gefahr des täglichen Lebens sei, in die ein Durchschnittsmensch im normalen Lebensverlauf üblicherweise gerate.OGH 7 Ob 21/24z, 06.03.2024
- Hier: Mitnehmen einer Waffe in eine fremde Wohnung, Manipulieren an dieser Waffe nach Konsum von Alkohol, Übersehen einer scharfen Patrone und letztlich Betätigen des Abzugs in einer Wohnung voller Menschen, woraufhin ein Mitbewohner im Brustbereich getroffen und schwer verletzt wird.OGH 7 Ob 87/23d, 28.06.2023
- Hier: Wasseraustritt in Folge Verrücken einer Cafémaschine.OGH 7 Ob 158/22v, 09.11.2022
- Hier: Todesdrohung in zurechnungsunfähigem Zustand unter gleichzeitigem Hantieren mit einem Taschenmesser in Folge einer schweren akuten Belastungsreaktion auf ein traumatisches Ereignis vertretbar als keine Gefahr des täglichen Lebens beurteilt.OGH 9 Ob 45/21i, 02.09.2021
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- Hier: Zerkratzen von Lack mehrerer Kraftfahrzeuge in einem Zeitraum von zumindest 2 Wochen.OGH 7 Ob 53/21a, 23.06.2021
- Die Gefahr der Inanspruchnahme nach § 1318 ABGB stellt ein solches typisches Risiko ausschließlich des Wohnungsinhabers dar.OGH 7 Ob 126/20k, 16.09.2020
- Hier Art 12.1.1 ABH.OGH 7 Ob 126/20k, 16.09.2020
- Hier: Tötung in Notwehrüberschreitung.OGH 7 Ob 243/18p, 30.01.2019
- Hier: Das Betätigen einer "Drei-Mann-Wasserbombenschleuder" in einer Wasserbombenschlacht gehört nicht zu den Gefahren des täglichen Lebens.OGH 7 Ob 13/18i, 21.02.2018
- Hier: Umfangreiche Schweißarbeiten am Unterboden eines KFZ gehören (vertretbar beurteilt) nicht zu den Gefahren des täglichen Lebens.OGH 7 Ob 126/17f, 21.09.2017
- Die Verwendung eines nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Motorrads auf einer privaten Rennstrecke ist als Ausübung eines Sports nach Art 7 ZGWP 2010 als Gefahr des täglichen Lebens gedeckt.OGH 7 Ob 192/16k, 25.01.2017
- Es liegt auch dann keine Gefahr des täglichen Lebens vor, wenn eine schwere Körperverletzung im Zustand der vollen Berauschung verübt wird.OGH 7 Ob 189/16v, 13.10.2016
- Keine Gefahr des täglichen Lebens, wenn eine Verletzung eintritt, weil sich eine vehement bedrängte Frau gegen den Versicherungsnehmer wehrt.OGH 7 Ob 182/15p, 19.11.2015
- Auch der Anführer einer Gruppe von Bergsteigern übt daher einen bedingungsgemäß zu den Gefahren des täglichen Lebens zählenden Sport im Sinn des Art 10.5 ABH 2002 aus.OGH 7 Ob 171/14v, 26.11.2014
- Es ist daher davon auszugehen, dass für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer eine Hochgebirgstour zur Sportausübung und damit nach Art 10.5 ABH 2002 zu den versicherten Gefahren des täglichen Lebens zählt.OGH 7 Ob 171/14v, 26.11.2014
- Die Gefahr, haftpflichtig zu werden, stellt im Leben eines Durchschnittsmenschen nach wie vor eine Ausnahme dar. Deshalb will die Privathaftpflichtversicherung prinzipiell Deckung auch für außergewöhnliche Situationen schaffen, in die auch ein Durchschnittsmensch hineingeraten kann. Freilich sind damit nicht alle ungewöhnlichen und gefährlichen Tätigkeiten mitabgedeckt.OGH 7 Ob 220/13y, 11.12.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081276 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 29.
- OGH 7 Ob 144/25i, 22.10.2025, Fall aus Tirol
Genannte Normen
ABH 1980 Art17 Abs1 lita; ABH 1995 Art10; HHE 2013 Art12; Haushaltsversicherung Art 10ABH
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung erfasst jene Gefahren, mit denen man im Privatleben üblicherweise rechnen muss. Wer sich in einer Rauferei mit einer zerschlagenen Bierflasche bewaffnet und dabei einen Unbeteiligten am Auge verletzt, hat deshalb keinen Versicherungsschutz.
Die vereinbarten örtlichen, zeitlichen und sachlichen Grenzen der Versicherung und auch die zulässig vereinbarten Ausschlüsse gelten ebenso gegenüber dem Geschädigten. Der Versicherer muss deshalb nie mehr leisten als bei einem ordentlich laufenden Versicherungsverhältnis.