Deckt meine Kfz-Haftpflicht auch allgemeine Schadenersatzansprüche?
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Versicherungsfall nach dem KHVG tritt bereits dann ein, wenn die Versicherungsnehmerin nach den allgemeinen Schadenersatzvorschriften des ABGB für ihr fahrlässiges Fehlverhalten haftet.OGH 2 Ob 178/11g, 19.01.2012
- Dies gilt auch für § 2 Abs 1 KHVG.OGH 7 Ob 137/08k, 27.08.2008
- Nunmehr gilt § 26 KHVG 1994.OGH 7 Ob 14/97b, 10.02.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065615 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 2 Ob 26/26a, 28.07.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 165/23p, 25.10.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
KFG 1967 §59a Abs1; KHVG §2 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Nicht schon allein deshalb. Strafgesetze sind aus zivilrechtlicher Sicht im Allgemeinen keine Vorschriften, die vor abstrakten Gefahren schützen sollen, und daher meist keine Schutzgesetze. Sie stellen auf die konkrete Gefährdung eines Guts ab und nicht auf allgemeine Gefahrensteuerung.