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Deckt meine Kfz-Haftpflicht auch allgemeine Schadenersatzansprüche?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Versicherungsnehmer, Unfallopfer, Versicherungen
Unter den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen sind nicht nur die besonderen Regeln für Kraftfahrzeuge zu verstehen. Auch die allgemeinen Schadenersatzregeln des bürgerlichen Rechts zählen dazu. Die Deckung reicht damit weiter.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Unter "gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen" im Sinn des § 59a Abs 1 KFG sind nicht nur jene des EKHG zu verstehen, sondern auch die Schadenersatznormen des ABGB.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065615 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Genannte Normen

KFG 1967 §59a Abs1; KHVG §2 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Strafnormen als Schutzgesetze

Nicht schon allein deshalb. Strafgesetze sind aus zivilrechtlicher Sicht im Allgemeinen keine Vorschriften, die vor abstrakten Gefahren schützen sollen, und daher meist keine Schutzgesetze. Sie stellen auf die konkrete Gefährdung eines Guts ab und nicht auf allgemeine Gefahrensteuerung.

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