Kann ich trotz verletzter Pflicht noch Geld von der Versicherung bekommen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 22.04.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Art 21.1.3 AUVB.OGH 7 Ob 27/25h, 22.04.2025
- Neagtivfeststellungen im Bereich des vom Versicherungsnehmer zu beweisenden mangelnden Verschuldens gehen daher zu seinen Lasten.OGH 7 Ob 158/24x, 23.10.2024
- Hier: Art 7.2.1 AK1 2015.OGH 7 Ob 49/21p, 24.03.2021
- Hier: „Alkoholklausel“ Art 9.2. AKHB 2007/2.OGH 7 Ob 57/12a, 25.04.2012
- Hier: Art 9 Punkt 2.2 AKHB 2003.OGH 7 Ob 86/08k, 30.03.2009
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Ob die Alkoholisierung des Fahrers durch den Fahrgast bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkannt werden müssen, ist zwar eine Rechtsfrage; dieser kommt jedoch infolge ihrer Einzelfallbezogenheit regelmäßig keine erhebliche Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zu.OGH 7 Ob 177/08t, 11.09.2008
- Hier: Art 17 ARB 2002.OGH 7 Ob 4/08a, 23.01.2008
- Durch die Negativfeststellung, dass nicht (mit Sicherheit) ausgeschlossen werden kann, dass sich der Lenker den Fahrzeugschlüssel des Versicherungsnehmers unbemerkt angeeignet hat, hat der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Gegenbeweis des Ausschlusses einer (möglichen) Überlassung seines Fahrzeugs an einen gemäß Art 7.2.1 und 2 nicht geeigneten Lenker gerade nicht erbracht.OGH 7 Ob 219/07t, 17.10.2007
- Hier: Art 7.2.1 AKKB 1996, Art 7.2.2 AKKB 1996.OGH 7 Ob 219/07t, 17.10.2007
- Hier: Art 8 Punkt 1.1. AHTB.OGH 7 Ob 27/07g, 18.04.2007
- Art 18 Pkt 4.1.2 ARB/GEN 99.OGH 7 Ob 36/06d, 21.06.2006
- An den Gegenbeweis sind strenge Anforderungen zu stellen. Nicht erbracht ist der Kausalitätsgegenbeweis mit dem Nachweis, dass ein bestimmter Fahrfehler (hier plötzliches Einschlafen während der Fahrt) auch einem Fahrer mit Lenkerberechtigung unterlaufen kann.OGH 7 Ob 36/95, 29.11.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081343 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 7 Ob 27/25h, 22.04.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
AKHB Art6 Abs2 litb; VersVG §6 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie können nachweisen, dass Ihre Pflichtverletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf Feststellung oder Umfang der Leistung der Versicherung Einfluss hatte. Dieser Nachweis kann für den gesamten Schaden oder auch nur für einen Teil davon gelingen.
Auch wenn Sie eine Pflicht bewusst verletzt haben, dürfen Sie den Nachweis führen, dass sich das auf den Fall nicht ausgewirkt hat. Dieser Gegenbeweis steht Ihnen also nicht nur bei Fahrlässigkeit offen, sondern auch bei schlichtem Vorsatz.