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Kann ich beweisen, dass mein Fehler nichts geändert hat?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherungen, Konsumenten
Auch wenn Sie eine Pflicht bewusst verletzt haben, dürfen Sie den Nachweis führen, dass sich das auf den Fall nicht ausgewirkt hat. Dieser Gegenbeweis steht Ihnen also nicht nur bei Fahrlässigkeit offen, sondern auch bei schlichtem Vorsatz.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Nach § 6 Abs 3 VersVG in der Fassung der VersVG-Nov 1994 steht dem Versicherungsnehmer auch bei "schlicht vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen" der Kausalitätsgegenbeweis offen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0086335 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 19.

Genannte Normen

VersVG idF VersVGNov 1994 §6 Abs3 D

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Täuschung schließt den Entlastungsbeweis aus

Haben Sie Ihre Pflichten absichtlich verletzt und dabei geschädigt oder etwas verschleiert, ist der Nachweis, dass es folgenlos blieb, ausgeschlossen. Daran hat auch die Gesetzesänderung des Jahres 1994 nichts geändert.

günstig für Versicherer Beweis der Folgenlosigkeit einer Pflichtverletzung

Wollen Sie zeigen, dass Ihre Pflichtverletzung keine Auswirkungen hatte, müssen Sie das streng beweisen. Es genügt nicht, den ursächlichen Zusammenhang bloß als unwahrscheinlich darzustellen.

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