Kann ich beweisen, dass mein Fehler nichts geändert hat?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unrichtige Schadensmeldung.OGH 7 Ob 24/25t, 21.05.2025
- Der Versicherer hat lediglich darzulegen, welche Maßnahmen er bei Erfüllung der Obliegenheit nach Art 8 Punkt 1.3.4 AHVB 1993 ergriffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte; dies hat der Versicherungsnehmer zu widerlegen.OGH 7 Ob 319/01i, 30.01.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0086335 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 19.
- OGH 7 Ob 200/25z, 25.02.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 24/25t, 21.05.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
VersVG idF VersVGNov 1994 §6 Abs3 D
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Haben Sie Ihre Pflichten absichtlich verletzt und dabei geschädigt oder etwas verschleiert, ist der Nachweis, dass es folgenlos blieb, ausgeschlossen. Daran hat auch die Gesetzesänderung des Jahres 1994 nichts geändert.
Wollen Sie zeigen, dass Ihre Pflichtverletzung keine Auswirkungen hatte, müssen Sie das streng beweisen. Es genügt nicht, den ursächlichen Zusammenhang bloß als unwahrscheinlich darzustellen.