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Warum darf mich das zweite Gericht nicht zurückschicken?

betrifft Kläger, Antragsteller, Beklagte, Versicherte
Wird eine Sache an ein anderes Gericht überwiesen, ist dieser Beschluss für das neue Gericht bindend. Sonst wären solche Überweisungen sinnlos. Das neue Gericht darf seine Unzuständigkeit daher nicht damit begründen, das überweisende Gericht sei zuständig gewesen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 22.05.2025 (48 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Wird die Überweisung an ein anderes Gericht ausgesprochen, liegt darin ein das andere Gericht bindender Beschluss. Andernfalls wären derartige Überweisungen sinnlos. Ebenso, wie im Fall der Überweisung nach § 261 Abs 6 ZPO oder nach § 474 Abs 1 ZPO das Gericht, dem überwiesen wurde, seine Unzuständigkeit nicht mit der Begründung aussprechen kann, das überweisende Gericht sei zuständig, ist daher auch bei einer Überweisung nach § 44 JN eine bindende Zuständigkeitsentscheidung gegeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046315 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 48.

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