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Kann das neue Gericht die Sache wieder zurückschicken?

betrifft Kläger, Antragsteller, Beklagte
Wird Ihre Sache rechtskräftig an ein anderes Gericht überwiesen, ist dieses Gericht daran gebunden. Es darf seine Zuständigkeit nicht mit der Begründung ablehnen, das überweisende Gericht sei zuständig gewesen. Ein Hin- und Herschieben zwischen diesen beiden Gerichten ist damit ausgeschlossen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 22.05.2025 (67 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Der rechtskräftige Überweisungsbeschluss gemäß § 44 JN bindet das Gericht, an das die Sache überwiesen wurde, zumindest insoferne, als letzteres Gericht seine Zuständigkeit nicht wegen der Zuständigkeit des überweisenden Gerichtes verneinen kann. (Ob die Bindung an den Überweisungsbeschluss auch besteht, wenn nach Ansicht des Gerichtes, dem die Sache überwiesen worden ist, zwar nicht das überweisende, aber ein drittes Gericht zuständig ist, brauchte hier nicht erörtert zu werden.)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002439 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 67.

Im Gesetz

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