Zählen Sonderzahlungen bei der Berechnung der Abfertigung mit?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 8 ObA 21/23f, 24.05.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 45/19d, 29.08.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 73/15y, 25.05.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
VBO Innsbruck §27
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei Vertragsbediensteten meint das Monatsentgelt nicht die gesamte Entlohnung, sondern steht neben den übrigen Bezügen wie Familienzulage, Mehrarbeitsvergütung oder Aufwandsentschädigung. Für die Abfertigung zählen das Monatsentgelt, die Familienzulagen sowie die Teuerungszuschläge und Ausgleichszulagen. Sonderzahlungen nach den Teuerungszuschlagsverordnungen zählen nicht dazu.
Im Recht der Vertragsbediensteten bedeutet Monatsentgelt nicht die gesamte Entlohnung. Gemeint ist der Hauptbezug samt bestimmten dazugehörenden Zulagen. Die übrigen Entlohnungen und Nebengebühren stehen daneben.