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Welche Teile meines Gehalts zählen für die Abfertigung?

günstig für Arbeitgeber betrifft Vertragsbedienstete, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Bei Vertragsbediensteten meint das Monatsentgelt nicht die gesamte Entlohnung, sondern steht neben den übrigen Bezügen wie Familienzulage, Mehrarbeitsvergütung oder Aufwandsentschädigung. Für die Abfertigung zählen das Monatsentgelt, die Familienzulagen sowie die Teuerungszuschläge und Ausgleichszulagen. Sonderzahlungen nach den Teuerungszuschlagsverordnungen zählen nicht dazu.

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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 23.03.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Unter dem Begriff des "Monatsentgeltes" im Sinne des § 9 VBG 1948 ist nicht - wie sonst im Arbeitsrecht - ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff zu verstehen; er wird vielmehr den übrigen Entlohnungen nach diesem Gesetz (Familienzulage, Mehrarbeitsvergütung, Aufwandentschädigung, Naturalbezüge, Urlaubsabfindung, Abfertigung) an die Seite gestellt. Die Bemessungsgrundlage für die nach § 35 VBG 1948 gebührende Abfertigung bilden das Monatsentgelt im Sinne des § 9, die Familienzulagen nach § 16, die Teuerungszuschläge zum Monatsentgelt sowie die Ausgleichszulagen und der Teuerungszuschlag zu den Familienzulagen; dagegen sind die Sonderzahlungen nach den Teuerungszuschlagsverordnungen in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung nicht einzubeziehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037882 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 6.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Sonderzahlungen in der Abfertigungsberechnung

Legt eine Dienstordnung nicht fest, was unter Monatsentgelt zu verstehen ist, gilt der weite arbeitsrechtliche Entgeltbegriff. Dann zählen alle Entgeltarten wie Zulagen, Provisionen und Prämien dazu. Auch geleistete Sonderzahlungen fließen in die Berechnung der Abfertigung ein.

günstig für Arbeitnehmer Was zum Monatsentgelt zählt

Ja. Zum Monatsentgelt gehört nicht nur das eigentliche Gehalt, sondern gehören auch alle übrigen regelmäßigen Leistungen – etwa regelmäßig geleistete Überstunden, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen und Gewinnbeteiligungen. Auch Sachbezüge wie die private Nutzung des Firmenautos oder eine Dienstwohnung zählen dazu.

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