Wo verläuft die Grenze zwischen Bach und meinem Grundstück?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Anrainer, Gemeinden
Die Grenze des Gewässerbettes wird nach dem regelmäßig wiederkehrenden höchsten Wasserstand gezogen. Fehlt ein Ufergrat, kann zusätzlich darauf abgestellt werden, ob die regelmäßig überflutete Fläche ungenutzt bleibt oder genutzt wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 24.10.2017 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Die Grenze des Wasserbettes ist nach dem regelmäßig wiederkehrenden ordentlichen höchsten Wasserstand zu ziehen. Hilfsweise wird bei Fehlen eines Ufergrates zur Beurteilung auch herangezogen werden können, ob die regelmäßig überflutete Fläche unproduktiv ist oder ob sie genutzt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Anders hingegen bei Privatgewässern im Sinne des § 3 Abs 1 lit d WRG.OGH 1 Ob 295/03v, 12.08.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082115 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 2 Ob 34/17i, 24.10.2017, Fall aus Kärnten
Genannte Normen
WRG §4; WRG §5; WRG §8
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