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Wer muss die Grundstücksgrenze beweisen, wenn wir streiten?

günstig für Beklagter betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Kläger, Beklagte
Das müssen Sie als klagende Partei. Werfen Sie dem Nachbarn einen Eingriff in Ihr Grundstück vor, haben Sie den richtigen Grenzverlauf zu behaupten und zu beweisen. Lässt er sich nicht mehr feststellen, wird Ihre Klage abgewiesen. Sie sind dann auf das eigene Verfahren zur Grenzfestsetzung verwiesen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.12.2016 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Steht nicht fest, dass die mit Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB belangte Partei durch schon getroffene oder wenigstens geplante Baumaßnahmen auf einem ihr gehörigen Weg in das Eigentumsrecht eines klagenden Nachbarn eingegriffen hat oder eingreifen will, muss das Ausmaß des Eingriffs und daher auch der richtige Grenzverlauf als Vorfrage im streitigen Eigentumsfreiheitsverfahren geklärt werden. Wenn sich entsprechende Feststellungen über den richtigen Grenzverlauf nicht (mehr) treffen lassen, ist das Klagebegehren angesichts der Behauptungspflicht und Beweispflicht des Klägers für den richtigen Grenzverlauf mangels Nachweises der Verletzung des Eigentumsrechts des Klägers abzuweisen. Der Kläger ist insoweit auf das außerstreitige Grenzfestsetzungsverfahren nach §§ 850 f ABGB verwiesen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106314 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Klage auf Feststellung der Grundgrenze

Mit einer besonderen Eigentumsklage. Ihr Begehren muss auf die Feststellung der Grenze gerichtet sein und den aus Ihrer Sicht richtigen Verlauf eindeutig bezeichnen; üblicherweise wird auch die Einwilligung in die Vermarkung verlangt. Gelingt Ihnen der Beweis nicht, bleibt es bei der zuvor festgelegten Grenze.

günstig für Kläger Beweislast bei Immissionen

Das muss der Nachbar beweisen, von dem die Einwirkung ausgeht. Sie müssen als Kläger nur Ihr Eigentumsrecht und die Einwirkung selbst nachweisen; dass er die vom Gesetz gezogenen Grenzen nicht überschritten hat, muss er zeigen. Das gilt unabhängig davon, auf welche Weise Ihnen der Nachweis der Einwirkung gelungen ist.

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