Was gilt, wenn ich über die Grenze eigener Grundstücke baue?
günstig für Eigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Bauherr, Nachbar, Käufer
Baut der Eigentümer über die Grenze zwischen zwei eigenen Grundstücken, wächst die überbaute Fläche jenem Grundstück zu, auf dem der Hauptteil des Bauwerks steht. Grenzkataster und Grundbuchsmappe sind entsprechend richtigzustellen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 20.07.2021 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Wenn der Eigentümer die Grenze zweier eigener Liegenschaften (Grundstücke) überbaut und die überbauten Teile zueinander im Verhältnis des § 416 ABGB stehen, sind Grenzkataster und Grundbuchsmappe richtigzustellen (§ 44 Abs 1 VermG) und wächst die überbaute Fläche dem "Hauptteil" zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- ähnlich T2OGH 6 Ob 3/23v, 25.09.2023
- Hier: Ablehnung der analogen Anwendung des § 416 ABGB beim Grenzüberbau von Liegenschaften, die verschiedenen Eigentümern gehören.OGH 6 Ob 167/10t, 11.10.2010
- Ist die in Anspruch genommene Grundfläche des Nachbarn nur geringwertig, erwirbt selbst ein unredlicher Bauführer Eigentum an der überbauten Nachbargrundfläche. Selbst die Mappengrenze eines in den Grenzkataster eingetragenen Grundstücks ist in diesem Fall richtig zu stellen; dem Nachbarn stehen keine Beseitigungsansprüche zu.OGH 10 Ob 18/05b, 27.09.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108464 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 231/20m, 20.07.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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