Reicht es, wenn meine Kühe bis ans Ufer weiden?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Landwirte, Nachbarn
Nein. Wer fremden Grund erwerben will, muss Handlungen setzen, die den Eigentümer sichtbar von der Nutzung ausschließen, etwa Einzäunen, Bearbeiten oder Kennzeichnen. Die Fläche muss außerdem genau abgegrenzt sein; ein Uferstreifen, der mit dem Wasserstand wandert, genügt dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Die Ersitzung einer Landfläche setzt voraus, dass auf einem bestimmt umgrenzten Teilstück neben weiteren Voraussetzungen Handlungen gesetzt werden, die den Eigentümer von der Ausübung seines Rechts ausschließen. Kann dieser den Wasserstand des auf seinem Grundstück angelegten Sees absenken und wieder aufstauen und ändert sich dadurch die Uferlinie immer wieder, kann an den Landstreifen entlang der Seefläche Eigentum nicht dadurch ersessen werden, dass Kühe fallweise beim Weiden bis ans Wasser gelangen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ersitzung verneint, da nicht feststeht, in welchem bestimmt umgrenzten Teilstück der Liegenschaft Besitz ausgeübt wird.OGH 10 Ob 18/20z, 28.07.2020
- 2. Rechtsgang zu 1Ob177/11b.OGH 1 Ob 137/14z, 22.10.2014
- Typische Arten der Ausübung des Sachbesitzes an unbeweglichen Sachen sind gemäß § 312 ABGB das Betreten, Verrainen, Einzäunen, Bezeichnen oder Bearbeiten.OGH 7 Ob 27/14t, 19.03.2014
- Hier: Die einmalige Errichtung eines Kanals und die zweimalige Einräumung von Zufahrtsrechten über die Fläche in einem Zeitraum von fast 20 Jahren reicht für die Ersitzung des Eigentumsrechts nicht aus.OGH 6 Ob 63/13b, 08.05.2013
- Die Besitzausübung muss die volle Zugehörigkeit der Sache zum Ausübenden sichtbar zum Ausdruck bringen. Typische Arten der Ausübung des Sachbesitzes an unbeweglichen Sachen sind das Betreten, Verrainen, Einzäunen, Bezeichnen oder Bearbeiten (§ 312 ABGB).OGH 5 Ob 36/10w, 27.05.2010
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Für die Ersitzung müssen Handlungen gesetzt werden, die den Eigentümer von der Ausübung seines Rechts ausschließen.OGH 5 Ob 36/10w, 27.05.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034276 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 14.
- OGH 3 Ob 145/25g, 26.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 56/25y, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 44/25d, 28.05.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 115/24a, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 74/23w, 25.04.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 216/18p, 19.12.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 40/18f, 21.03.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 312
- ABGB § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
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