Zählt für meine Grundstücksgrenze die Mappe oder die Natur?
betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Käufer
Die Natur. Die Grundbuchsmappe zeigt nur die Lage der Liegenschaften und hat nicht die Wirkung einer Eintragung. Maßgebend ist der in der Natur feststellbare Grenzverlauf, etwa ein Bach, ein Grat oder auffällige Merkmale im Gelände. Anders ist es nur, wenn die Grenze im Grenzkataster eingetragen ist.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Der Mappendarstellung kommt nicht die Bedeutung einer bücherlichen Eintragung zu. Sie ist nur dazu bestimmt, die Lage der Liegenschaften zu veranschaulichen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Weder die Katastralmappe noch die Grundbuchsmappe schaffen einen Beweis über die Größe und die Grenzen des Grundstücks.OGH 3 Ob 44/25d, 28.05.2025
- Hier: Dies gilt auch für die digitale Katastermappe.OGH 6 Ob 107/19g, 24.10.2019
- Für die Maßgeblichkeit der Naturgrenzen kommt es auf deren Akzeptanz durch die Parteien nicht an.OGH 4 Ob 21/19w, 25.04.2019
- Gilt nicht, wenn die betroffene Grenze im Grenzkataster eingetragen ist.OGH 4 Ob 253/16h, 20.12.2016
- Für den Grenzverlauf ist nicht die Grundbuchsmappe, sondern der Wille der Parteien, der sich vor allem in sichtbaren „natürlichen Grenzen“ manifestieren kann, entscheidend.OGH 8 Ob 39/13p, 28.10.2013
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Die Grundbuchsmappe macht daher keinen Beweis über die Größe und die Grenzen der Grundstücke.OGH 1 Ob 13/99i, 29.06.1999
- Maßgeblich ist der in der Natur festzustellende Verlauf der Grenzen. Solche "natürlichen Grenzen" können in den Almregionen und im Gebirge beispielsweise ein Grat (Wasserscheide), ein Bach in der Talsohle oder, wie der Kläger im Verfahren erster Instanz selbst noch vorgebracht hat, sonstige auffällige Gegebenheiten in der Natur (Felsen, Bäume, Berggipfel, Bergrücken, unterschiedliche Kulturgattungen, Schlucht usw) bilden. Die Frage der rechtlichen Beurteilung der Mappengrenzen gehört zur rechtlichen Beurteilung.OGH 6 Ob 230/98m, 20.05.1999
- Maßgeblich sind nicht die Papiergrenzen, sondern die Naturgrenzen.OGH 7 Ob 701/89, 25.01.1990
- Das Vertrauen auf die Darstellung der Grenze wird daher nicht geschützt. Maßgeblich ist der in der Natur festzustellende Verlauf.OGH 7 Ob 686/89, 09.11.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 38.
- OGH 6 Ob 85/25f, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 44/25d, 28.05.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 35/25y, 25.03.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 57/18w, 03.10.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 40/18f, 21.03.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Umfang des gekauften Grundstücks
Eigentum und Grundbuch · Nachweis der Grundstücksgrenze
Eigentum und Grundbuch · Grenzverlauf und Katastralmappe
Nachbarrecht · Grenzverlauf nach Zaun und Grenzsteinen
Eigentum und Grundbuch · Umfang des Grundstückskaufs bei Grenzstreit