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Wer beweist, dass ich woanders etwas verdient habe?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Behauptet Ihr Dienstgeber, Sie müssten sich einen anderweitigen Verdienst anrechnen lassen, muss er das behaupten und beweisen. Die Last dafür liegt bei ihm.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Die Behauptungslast und Beweislast dafür, daß sich der Angestellte anderweitigen Erwerb einrechnen lassen müsse, trifft den Dienstgeber (vgl auch 4 Ob 45/60).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Beweislast für die Entlassung

Sie selbst. Wenn Sie Ansprüche daraus ableiten, dass Sie unberechtigt entlassen wurden, müssen Sie beweisen, dass eine Entlassung überhaupt ausgesprochen wurde.

günstig für Arbeitgeber Beweis der Entlassung selbst

Ja. Dass eine Entlassung ausgesprochen wurde, müssen grundsätzlich Sie als klagender Arbeitnehmer beweisen. Erst danach ist Ihr Arbeitgeber am Zug und muss zeigen, dass sie berechtigt war.

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