Reicht Personalabbau als Grund für meine Kündigung aus?
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 28.11.2017 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1954)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082439 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 110/17t, 28.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 32 · Kündigung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Kündigung eines Vertragsbediensteten müssen die Gründe nicht so schwer wiegen wie für eine Entlassung. Es muss weder das Vertrauen zerstört noch die Weiterbeschäftigung unzumutbar sein.
Nur wenn organisatorische Maßnahmen Ihre Kündigung zwingend nach sich ziehen. Ob eine Umgliederung, eine Rationalisierung oder eine sonstige Neuorganisation notwendig oder auch nur zweckmäßig ist, entscheidet allein der Dienstgeber. Darauf, ob er dazu gezwungen war, kommt es nicht an.