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Reicht Personalabbau als Grund für immer neue befristete Verträge?

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Aneinandergereihte befristete Verträge sind nur zulässig, wenn besondere soziale oder wirtschaftliche Gründe sie im Einzelfall rechtfertigen. Dass Sie aus Sorge um den Arbeitsplatz einer weiteren Befristung zugestimmt haben, ist kein solcher Grund. Auch eine allgemeine Personalreduktion rechtfertigt es nicht, gerade Ihnen die Nachteile einer weiteren Befristung aufzubürden, wenn Ihre Arbeitskraft weiter gebraucht wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Kettenarbeitsverträge sind nur dann rechtmäßig, wenn die Aneinanderreihung einzelner auf bestimmte Zeit abgeschlossener Arbeitsverträge im Einzelfall durch besondere soziale oder wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt ist. Für die Annahme eines besonderen - in der Person des Arbeitnehmers gelegenen - sozialen Rechtfertigungsgrundes reicht es nicht aus, dass der Arbeitnehmer durch die nahezu jeden Arbeitnehmer bewegende Sorge um den Arbeitsplatz zur Annahme eines Anbotes des Arbeitgebers, das befristete Arbeitsverhältnis lediglich auf bestimmte Zeit zu verlängern, bewogen wurde. Die Notwendigkeit einer allgemeinen Personalreduktion ist kein besonderer wirtschaftlicher Grund, der es aus betrieblicher Sicht rechtfertigen würde, die befristeten Arbeitsverträge einzelner Arbeitnehmer, deren Arbeitskraft weiterhin benötigt wird, nicht auf unbestimmte Zeit zu verlängern, sondern ihnen die mit einer nur befristeten Verlängerung verbundenen Nachteile aufzubürden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028327 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 39.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Verlängerung befristeter Verträge auf Wunsch

Ja. Wird ein befristeter Vertrag nur deshalb verlängert, weil Sie aus persönlichen Gründen darum gebeten haben, liegt keine unzulässige Aneinanderreihung befristeter Verträge vor. Dass Sie die Verlängerung bloß beantragt haben, genügt dafür allerdings nicht.

günstig für Arbeitgeber Kettenarbeitsverträge und Befristung

Ob wiederholte Befristungen sachlich gerechtfertigt sind, entscheidet eine Abwägung. Es zählt nicht nur, wie lange die Unterbrechungen dauerten, sondern auch, wie lange dazwischen tatsächlich gearbeitet wurde. Sind die Pausen deutlich länger als die Beschäftigungszeiten, liegt schon deshalb keine unzulässige Vertragskette vor.

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