Wann ist die Kündigung meines Darlehens sittenwidrig?
günstig für Darlehensgeber betrifft Kreditnehmer, Darlehensgeber, Konsumenten
Eine Kündigung des Darlehens, die nach dem bloßen Wortlaut der Bestimmung zulässig wäre, ist nur in einem besonderen Fall unwirksam. Sie muss dem Grundgedanken des Gesetzes in krasser Weise widersprechen. Erst dann verstößt sie gegen die guten Sitten und ist nichtig.
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Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Nur eine kraß gegen den Grundgedanken des Gesetzes verstoßende, wenngleich bei Betrachtung des bloßen Wortlautes dieser Bestimmung zulässige Aufkündigung des Darlehens könnte als Verstoß gegen die guten Sitten und damit als nichtige Rechtshandlung angesehen werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082734 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 179/24p, 11.04.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
WWG §19 Abs2 lite
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