Ab wann ist ein sittenwidriger Vertrag ungültig?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Gläubiger
Ist ein Vertrag sittenwidrig, ist er in der Regel von Anfang an unwirksam und nicht erst ab dem Zeitpunkt, zu dem das festgestellt wird. Die Unwirksamkeit betrifft auch die Rechte an der Sache selbst.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Die Nichtigkeit eines Vertrages nach § 879 Abs 1 ABGB wirkt in der Regel ex tunc und hat auch dingliche Wirkung (hier: Nichtigkeit einer Kautionsbestellung nach § 4 KautSchG).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nichtigkeit eines Konsulentenvertrages wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 879 Abs 1 ABGBOGH 17 Ob 3/25b, 25.02.2026
- Nichtigkeit des Mietvertrags ist auf den Abschlusszeitpunkt abzustellen. Der bloße Umstand, dass eine Wertsicherungsvereinbarung allgemein üblich sei, ohne dass sie aber vereinbart wurde, führt nicht dazu, dass in die Angemessenheitsprüfung des Mietzinses eine Wertsicherung einzubeziehen ist.OGH 6 Ob 240/16m, 29.08.2017
- Hier: § 82 GmbHG.OGH 6 Ob 132/10w, 01.09.2010
- Hier: Nichtigkeit des Pflichtteilsübereinkommens.OGH 8 Ob 10/04k, 29.03.2004
- Da die Nichtigkeit auch bei geleisteten unzulässigen Ablösen ex tunc wirkt, ist eine solche Ablöse als ein eigenmächtig oder listig entzogenes bzw in Verwahrung genommenes "Stück" (§ 1440 Satz 2 ABGB) zu behandeln, zumal unter "Stück" iSd § 1440 Satz 2 ABGB auch Gattungssachen, insbesondere - wie hier - Geld zu verstehen sind. Es besteht daher ein Aufrechnungsverbot gegen den Rückforderungsanspruch des Mieters.OGH 5 Ob 535/95, 27.08.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038454 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 17 Ob 3/25b, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 233/24v, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 98/24s, 06.11.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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