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Habe ich Anspruch auf einen fairen Preis für die Eigentumswohnung?

günstig für Bauträger betrifft Käufer, Wohnungseigentumsbewerber, Bauträger, Konsument
Nein. Der Wohnungseigentumsorganisator muss die Miteigentümer bei Grund- und Baukosten nicht nach dem Verhältnis der Anteile gleich behandeln. Sie haben auch keinen Anspruch auf einen gerechten oder besonders vorteilhaften Kaufpreis; selbst ein Preis über dem Marktwert ist für sich allein noch kein Vermögensschaden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Der Wohnungseigentumsorganisator ist grundsätzlich nicht verhalten, die Miteigentümer bei den Grundkosten und Baukosten nach dem Verhältnis der Anteile gleich zu behandeln. Der Käufer einer Eigentumswohnung hat auch keinen Anspruch auf Abschluß des Kaufvertrages zu einem "gerechten" oder besonders vorteilhaften Preis; selbst ein über dem Marktwert liegender Preis kann nicht schlechthin als Vermögensschaden angesehen werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082984 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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