Bekomme ich Geld, weil meine Wohnung dem Hausbesorger überlassen wurde?
günstig für Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer
Erst dann, wenn die Nutzwerte neu festgesetzt und die Anteile an der Liegenschaft tatsächlich verschoben wurden. Solange das nicht geschehen ist, haben Sie gegen die anderen Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Ausgleich. Der Anspruch richtet sich später gegen jeden einzelnen Miteigentümer in dem Ausmaß, in dem ihm etwas zugekommen ist.
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Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Infolge unzulässiger Einbeziehung der Hausbesorgerwohnung in die Nutzwertberechnung ist bei Neufestsetzung der Jahresmietwerte eine Ausgleichspflicht denkbar. Solange aber weder eine Neufestsetzung der Werte erfolgt ist noch die sich daraus ergebenden Verschiebungen in den Liegenschaftsanteilen stattgefunden haben, hat der Wohnungseigentümer, dessen Eigentumswohnung dem Hausbesorger zur Verfügung gestellt wurde, keinen Ersatzanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Beurteilung der Höhe des Ausgleichsanspruches ist zu ermitteln, welchen Wert die den einzelnen Miteigentümern zukommenden Liegenschaftsanteile haben. Dabei sind die Größe, Ausstattung und Lage des Objektes, die vom Ausgleichsberechtigten getätigten Investitionen und dergleichen auch wertbestimmende Parameter. Nicht hingegen ist von einem möglichen Verkaufspreis einer (rechtlich gar nicht existierenden) Eigentumswohnung auszugehen, da eben keine Eigentumswohnung, sondern Liegenschaftsanteile übertragen werden. Der Wert des Liegenschaftsanteils richtet sich nicht nur nach der Größe des Grundanteils, sondern auch nach den Werten, in dessen Genuss der Berechtigte durch die Übertragung gelangt.OGH 5 Ob 230/01m, 12.02.2002
- Die Ausgleichsansprüche bestehen jeweils gegen den einzelnen Miteigentümer der Liegenschaft und zwar abhängig von den Eigentumsverschiebungen. Es kann naturgemäß nur das ausgeglichen werden, was dem einzelnen Miteigentümer zukommt. Ein Gesamthandanspruch besteht nicht.OGH 5 Ob 230/01m, 12.02.2002
- Die Ausgleichsansprüche werdenbei der bücherlichen Eintragung der Übertragung der Eigentumsanteile (5Ob1/91) fällig.OGH 5 Ob 230/01m, 12.02.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013557 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 139/17b, 21.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 1 · Regelungsgegenstand
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