Muss ich alle Vertragspartner klagen, wenn der Vertrag nichtig ist?
betrifft Kläger, Beklagte, Vertragsparteien, Käufer
Ja. Wollen Sie feststellen lassen, dass ein Vertrag nichtig ist, müssen alle Vertragsparteien auf der beklagten Seite beteiligt sein. Dass einzelne dem Verfahren nur als Nebenintervenienten beitreten, genügt nicht. Für ein bloßes Zahlungsbegehren gilt das nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Im Rechtsstreit um die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrages (hier: Kaufvertrages) bilden sämtliche Vertragsparteien eine notwendige Streitgenossenschaft, sodass in einem solchen Fall alle Vertragspartner auf der Beklagtenseite Parteistellung einnehmen müssen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Grundsatz, dass sämtliche Vertragsparteien eine notwendige Streitgenossenschaft bilden, gilt nur im Rechtsstreit um die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags, nicht jedoch bei bloßen Zahlungsbegehren.OGH 17 Ob 8/25p, 26.06.2025
- Hier: Keine notwendige Streitgenossenschaft, wenn der Zweitbeklagte gerade nicht Partei des strittigen Rechtsverhältnisses geworden ist.OGH 6 Ob 108/22h, 22.06.2022
- Jedenfalls bei Unteilbarkeit des mehrgliedrigen Schuldverhältnisses.OGH 2 Ob 25/20w, 24.04.2020
- Dass einzelne der Beteiligten des Vertrags dem Verfahren als Nebenintervenienten beigetreten sind, reicht nicht aus.OGH 6 Ob 167/17b, 28.02.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083003 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 17 Ob 8/25p, 26.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 25/20w, 24.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 57/17f, 23.01.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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