Kann ich feststellen lassen, dass mein Kaufvertrag nichtig ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Begehren auf Aufhebung des Mietvertrags ist somit inhaltlich als Feststellungsbegehren anzusehen.OGH 10 Ob 57/17f, 23.01.2018
- Hier: Fehlen der erforderlichen gerichtlichen Genehmigung.OGH 2 Ob 52/16k, 27.04.2017
- Bei der Anfechtung eines fremden Vertrags oder Rechtsverhältnisses durch Dritte haben diese ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung (der Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts wegen Geschäftsunfähigkeit) nachzuweisen. (so schon 3 Ob 111/07g)OGH 3 Ob 120/14i, 19.11.2014
- Hier: Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen.OGH 2 Ob 511/95, 23.02.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014650 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 11.
- OGH 8 Ob 110/24w, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 108/20w, 28.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 55/18h, 24.01.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 83/18y, 27.09.2018, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 57/17f, 23.01.2018, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 52/16k, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 865 · Erfordernisse eines gültigen Vertrages
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 228
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Vertrag, der gegen ein Verbot oder die guten Sitten verstößt, ist von vornherein unwirksam; eine gerichtliche Gestaltung ist dafür nicht nötig. Wollen Sie feststellen lassen, dass ein Vertrag zwischen anderen nichtig ist, müssen Sie ein rechtliches Interesse daran nachweisen. Auch ein Begehren, einen Mietvertrag aufzuheben, ist der Sache nach nur ein Feststellungsbegehren.
Ja. Wird Ihnen im Wettbewerbsprozess vorgeworfen, gegen eine Vertragsklausel verstoßen zu haben, dürfen Sie einwenden, dass diese Klausel nichtig ist. Im Anlassfall ging es um den Ausschluss der Vertretung beim Vertragsabschluss im Internet.