Muss ich mich auf die Nichtigkeit ausdrücklich berufen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieser Grundsatz ist nicht dahin zu verstehen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen von Amts wegen zu untersuchen sind. Er besagt nur, dass es nicht der formellen Berufung auf die Nichtigkeit bedarf. Die tatsächlichen Voraussetzungen müssen aber im Verfahren erster Instanz behauptet werden oder zumindest klar aus den Prozessakten hervorgehen.OGH 7 Ob 210/13b, 11.12.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116900 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 17 Ob 3/25b, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 52/24v, 02.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 21/24g, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 166/18g, 26.09.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Vertrag, der gegen ein Verbot oder die guten Sitten verstößt, ist von vornherein unwirksam; eine gerichtliche Gestaltung ist dafür nicht nötig. Wollen Sie feststellen lassen, dass ein Vertrag zwischen anderen nichtig ist, müssen Sie ein rechtliches Interesse daran nachweisen. Auch ein Begehren, einen Mietvertrag aufzuheben, ist der Sache nach nur ein Feststellungsbegehren.
Ja. Wird Ihnen im Wettbewerbsprozess vorgeworfen, gegen eine Vertragsklausel verstoßen zu haben, dürfen Sie einwenden, dass diese Klausel nichtig ist. Im Anlassfall ging es um den Ausschluss der Vertretung beim Vertragsabschluss im Internet.