Was muss der Bauträger versäumt haben, damit ich klagen kann?
günstig für Wohnungseigentumsbewerber betrifft Wohnungseigentumsbewerber, Käufer, Bauträger
Grundlage Ihres Anspruchs als Wohnungseigentumsbewerber ist, dass der Wohnungseigentumsorganisator säumig geworden ist. Erst seine Säumnis eröffnet Ihnen den gesetzlichen Anspruch.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 20.07.2017 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Die Säumnis des Wohnungseigentumsorganisators ist die materiellrechtliche Grundlage des dem Wohnungseigentumswerber nach § 25 WEG 1975 eingeräumten Anspruches.
Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083009 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 92/17s, 20.07.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
WEG 1975 §25
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