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Muss ich einen Vertrag mit unwirksamen Klauseln unterschreiben?

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Nein. Legt Ihnen der Wohnungseigentumsorganisator einen Vertragsentwurf mit rechtsunwirksamen Bedingungen zur Unterschrift vor, ist er damit säumig. Niemand soll in die Lage gebracht werden, sich später auf die Unwirksamkeit einer Klausel berufen zu müssen, die er selbst unterschrieben hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1978)

Säumnis des Wohnungseigentumsorganisators, der Vertragsentwürfe mit gemäß § 24 WEG 1975 rechtsunwirksamen Bedingungen zur Unterschrift vorlegt.

Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083111 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

WEG 1975 §23; WEG 1975 §24; WEG 1975 §25

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