Muss ich einen Vertrag mit unwirksamen Klauseln unterschreiben?
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Nein. Legt Ihnen der Wohnungseigentumsorganisator einen Vertragsentwurf mit rechtsunwirksamen Bedingungen zur Unterschrift vor, ist er damit säumig. Niemand soll in die Lage gebracht werden, sich später auf die Unwirksamkeit einer Klausel berufen zu müssen, die er selbst unterschrieben hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1978)
Säumnis des Wohnungseigentumsorganisators, der Vertragsentwürfe mit gemäß § 24 WEG 1975 rechtsunwirksamen Bedingungen zur Unterschrift vorlegt.
Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es soll niemand in die Lage gebracht werden, sich auf die Rechtsunwirksamkeit einer von ihm selbst unterschriebenen Vertragsklausel berufen zu müssen.OGH 8 Ob 537/78, 17.05.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083111 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 50/18s, 12.06.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
WEG 1975 §23; WEG 1975 §24; WEG 1975 §25
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