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Bin ich noch Bewerber, obwohl das Eigentum eingetragen ist?

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Ja. Wohnungseigentumsbewerber sind Sie auch dann, wenn Ihr Wohnungseigentum bereits verbüchert ist, die Wohnung Ihnen aber noch nicht übergeben wurde. Als Organisator gilt, wer die Verantwortung für die Abwicklung des Projekts trägt; wer sich auf die Kreditgewährung beschränkt, gehört nicht dazu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

1. "Wohnungseigentumsbewerber" ist auch eine Person, deren Wohnungseigentum bereits verbüchert, deren Wohnung aber noch nicht übergeben ist. 2. Zur Auslegung des Begriffes "Wohnungseigentumsorganisator".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083182 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Genannte Normen

WEG 1975 §23 Abs1

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