Zum Inhalt springen

Muss ich beweisen, dass mich am Rückstand kein grobes Verschulden trifft?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft
Zahlen Sie den Rückstand nach, fällt der Grund für Ihren Ausschluss aus der Wohnungseigentümergemeinschaft weg. Anders als im Mietrecht müssen Sie dafür nicht nachweisen, dass Sie am Rückstand kein grobes Verschulden trifft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 27.02.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Im Unterschied zu § 21 Abs 2 MG wird der Ausschließungsgrund nach § 22 Abs 1 Z 1 WEG 1975 aufgehoben, ohne dass der Nachweis eines mangelnden groben Verschuldens erforderlich wäre.

Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083068 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

WEG 1975 §22 Abs1 Z1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verwalter Abrechnung nach Kauf einer Genossenschaftswohnung

Wurde an einem Objekt einer gemeinnützigen Bauvereinigung nachträglich Wohnungseigentum begründet, gelten manche Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes weiter. Daraus folgt aber keine Pflicht des Verwalters, den Wohnungseigentümern eine Abrechnung nach diesen Regeln zu legen, wenn die Bauvereinigung nicht mehr Eigentümerin und damit auch nicht mehr Vermieterin ist.

günstig für Verwalter Beanstandung der Verwalterabrechnung

Liegt für den fraglichen Zeitraum überhaupt eine Abrechnung vor, prüft das Gericht nur die Punkte, die Sie beanstanden. Sie müssen daher genau angeben, was Sie an der Abrechnung auszusetzen haben; sagen Sie das nicht schon im Antrag, muss das Gericht Sie dazu anleiten. Der Verwalter muss dann zu jedem einzelnen Punkt Stellung nehmen.

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Ausschluss wegen Zahlungsverzug
Mietrecht · Verschulden beim Mietzinsrückstand
Mietrecht · Beweislast beim Mietzinsrückstand
Wohnungseigentum · Der geschuldete Betrag beim Ausschluss
Mietrecht · Zahlungsrückstand durch Dritte verschuldet