Bin ich Eigentümer, wenn der Kaufvertrag ungültig war?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der beklagte Verkäufer kann daher jedenfalls im Streit inter partes die Unwirksamkeit des Titels für die Eigentumsübertragung und somit das fehlende Eigentum des Räumungsklägers trotz erfolgter Einverleibung auch durch Einrede geltend machen.OGH 4 Ob 188/19d, 24.10.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132902 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 Ob 59/25d, 26.08.2025, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein im Grundbuch eingetragenes Veräußerungsverbot macht den Kauf- oder Tauschvertrag nicht ungültig. Der Eigentümer darf die vereinbarten Erklärungen nicht verweigern, und Sie können auf Zuhaltung des Vertrags klagen. Nur die Durchführung im Grundbuch wird hinausgeschoben.
Ja. Wer gutgläubig ist, darf darauf vertrauen, dass im Grundbuch alles eingetragen ist, was gilt. Ein Recht, das dort nicht steht, schadet Ihnen daher grundsätzlich nicht, auch wenn das Grundbuch nachträglich unrichtig geworden ist.