Werden die Anteile neu berechnet, wenn ich Wohnung und Geschäft zusammenlege?
betrifft Wohnungseigentümer, Unternehmer, Miteigentümer
Ja. Werden ein Geschäftslokal und eine Wohnung zusammengelegt und die Wohnung dabei in ein Geschäftslokal umgewidmet, können die Nutzwerte neu festgesetzt werden. Auch die Teilung eines Objekts in mehrere neue Objekte führt dazu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 21.10.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Eine Neufestsetzung der Nutzwerte kann auch infolge Zusammenlegung eines Geschäftslokals und einer Wohnung unter Umwidmung der Wohnung in ein Geschäftslokal erfolgen; die Zusammenlegung fällt unter § 3 Abs 2 Z 2 WEG, die Umwidmung der Wohnung in ein Geschäftslokal je nach dem Zeitpunkt der Umwidmung unter die Z 1 oder 3 des § 3 Abs 2 WEG, wobei § 5 Abs 3 WEG insoweit nicht gilt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Teilung eines Wohnungseigentumsobjektes in mehrere neue fällt ebenfalls unter § 3 Abs 2 Z 2 WEG.OGH 5 Ob 227/01w, 11.12.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083199 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 164/20h, 21.10.2020, Fall aus Kärnten
Genannte Normen
WEG 1975 §3 Abs2
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