Können meine Miteigentumsanteile ohne neue Nutzwerte berichtigt werden?
betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Bauträger
Nein. Die Anteile können nur berichtigt werden, wenn die Nutzwerte zuvor neu festgesetzt wurden, entweder durch das Gericht oder durch eine Einigung aller Wohnungseigentümer. Ohne diese Neufestsetzung ist eine bloße Berichtigung nicht möglich.
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Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 14.06.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Die Änderung der Miteigentumsanteile durch bloße Berichtigung nach § 10 Abs 3 WEG 2002 setzt nach Wortlaut, Systematik und Zweck dieser Bestimmung eine vorangegangene gerichtliche (§ 9 Abs 2 und 3 WEG) oder einvernehmliche (§ 9 Abs 6 WEG) Neufestsetzung der Nutzwerte voraus.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133650 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 234/20b, 14.06.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 9 · Ermittlung und Änderung der Nutzwerte
- WEG 2002 § 10
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