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Verliere ich die Geschäftswidmung, wenn mein Lokal lange leer steht?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Geschäftsraumeigentümer
Nein. Üben Sie das Recht, Ihr Objekt für Geschäftszwecke zu verwenden, vorübergehend nicht aus, auch über mehrere Jahre, erwachsen den übrigen Miteigentümern daraus keine Rechte, Ihr Nutzungsrecht einzuengen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1988)

Aus der vorübergehenden - mehr oder weniger lang dauernden - Nichtausübung des sich aus der vertraglichen Widmung des Wohnungseigentumsobjektes für Geschäftszwecke ergebenden Verwendungsanspruches erwachsen den übrigen Gemeinschaftsmitgliedern keinerlei Rechte auf Einengung des Nutzungsrechtes des betroffenen Miteigentümers und Wohnungseigentümers (hier: Umwandlung eines vor etwa sechs Jahren stillgelegten Auslieferungslagers für Molkereiprodukte in einem Selbstbedienungs-Verbrauchermarkt für Waren aller Art).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083260 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

WEG 1975 §13 Abs2 Z1

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verwalter Verwendung der Rücklage im Haus

Die Rücklage ist keinem bestimmten Zweck mehr fest gewidmet. Sie darf für alle Aufwendungen der Liegenschaft verwendet werden, die über die alltägliche Gebarung des Verwalters hinausgehen. Dazu zählt auch, größere Finanzierungslücken zu überbrücken, die durch zahlungsunfähige Miteigentümer entstehen.

günstig für Verwalter Verwalter klagt Betriebskosten ein

Rückständige Betriebskostenanteile säumiger Miteigentümer macht der Verwalter im eigenen Namen bei Gericht geltend. Das gilt auch dann, wenn die offenen Beträge zwischenzeitlich vorgestreckt wurden, etwa von den übrigen Miteigentümern.

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